Der Radikalschnitt an der A 1 in Hengsen Ende Januar hat weitreichende Folgen: Vor ca. 15 Jahren wurde zwischen den Autobahnbrücken Keller- und Lichtendorfer Straße eine Lärmschutzwand errichtet, die Seite der Wohnbebauung mit Büschen und Bäumen bepflanzt, die einen zusätzlichen Lärm- und Sichtschutz bildeten. Diese Anpflanzungen wurden Ende Januar "rigoros gefällt und nicht nur ,auf den Stock gesetzt´", so Kordowski.
Telefonische Interventionen von Anliegern beim Landesbetrieb Straßenbau in Hamm, der Autobahnmeisterei Kamen, der Bezirksregierung Arnsberg, der Gemeinde Holzwickede und dem Kreis Unna bewirkten kein Aufhalten der Fällaktion (wir berichteten). Nach diesen negativen Erfahrungen bildete sich spontan eine Bürgerinitiative, die sich schriftlich an das NRW-Umwelt- bzw. Verkehrsministerium wandte. Die Darstellung des Verkehrsministeriums in seiner Antwort, dass das Gehölz nur ausgelichtet und nicht zerstört worden sei, "entspricht leider nicht der Realität". Dies belegen zur Beweissicherung angefertigte Videoaufnahmen und Fotos.
Konkret soll die Landesregierung erklären, wie sie künftig sicherstellen will, dass wie im Erlass vorgesehen die Bevölkerung und nachgeordneten Behörden von solchen Gehölzarbeiten informiert und die Arbeiten sachgemäß ausgeführt werden? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall? Nach welchen Kriterien die Bepflanzung an Bundesfern- und Landesstraßen ausgesucht werden und in welchen zeitlichen Abständen die Gehölzpflege an Bundes- und Landstraßen stattfindet?